Sprinti
Das On-Demand-Angebot in der Region Hannover
Die On-Demand-Beförderungsleistungen werden als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG erbracht.
Leitgedanke ist dabei das Nebeneinander von
attraktiven Linienverkehren auf den Hauptachsen
und
einem flexiblen und hoch anwenderfreundlichen Bedarfsverkehrssystem für die
Zwischenräume.
Seit dem 01.06.2022 gibt es dieses Angebot in der Region Hannover. Bisher nur im Pilotprojekt in den Gemeinden Springe, Sehnde und Wedemark.
Mit den Fördergeldern aus dem Projekt Modelregion ÖPNV soll das Sprinti Angebot ab 01.05.2023 auf weitere Kommunen ausgedehnt werden. Und zwar auf Kommunen in den äußeren, ländlichen Bereichen der Region Hannover - in der Tarifzone C.
Die Erweiterung erfolgt in mehreren Phasen:
Ab 01.05.2023
verbleibt es zunächst bei dem bisherigen Angebot in den Kommunen Sehnde, Springe und der Wedemark.
Fahrten mit dem Sprinti dürfen nur innerhalb eines Teilgebiets erbracht werden. Möchten Fahrgäste Fahrten über die Teilgebietsgrenzen hinweg buchen, ist eine Wegekette anzubieten, bei der der Gebietsübertritt mit dem regulären Linienverkehr erfolgt.
Teilgebiet
Sehnde
Das
Teilgebiet Stadt Sehnde wird ergänzt um den Stadtteil Ahlten. Ein zusätzlicher
virtueller ODV-Haltepunkt ist im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Anderten
einzurichten.
Teilgebiet
Springe
Das
Teilgebiet Stadt Springe wird ergänzt um den Ortsteil Steinkrug der Gemeinde
Wennigsen.
Teilgebiet
Gemeinde Wedemark
Das
Teilgebiet Gemeinde Wedemark wird ergänzt um den Ortsteil Fuhrberg der Stadt
Burgwedel.
Ab 01.07.2023 kommt das Regionsgebiet Ost hinzu
Burgwedel, Burgdorf, Uetze und Lehrte
Ab 10.12.2023 zum Fahrplanwechsel 2024 Regionsgebiet West
Pattensen, Wennigsen, Barsinghausen, Wunstorf und Neustadt
Eine Ausschreibung für diese Dienstleistung ist am 07.10.2022 veröffentlicht worden.
Der Auftrag ist zunächst bis zum 31.12.2024 begrenzt, kann aber verlängert werden.
Weiteres:
Die Buchung kann über
- eine Buchungs-APP
oder - eine Buchungshotline per Telefon
Die Fahrzeuge halten für den Ein- und Ausstieg an virtuellen Haltestellen.
Diese liegen längstens in 150 Meter Fußwegentfernung.
Der Fahrgast wird innerhalb von 30 Minuten nach der Buchung an der virtuellen Haltestelle abgeholt.
Wie barrierefrei sind die Fahrzeuge? ,,,hier klicken...