Der erste autonome Kleinbus wird ab 01.04.2022 in Garbsen, zum Campus fahren
Statt autonom sollte man besser vollautomatisiert sagen. Über den Probebetrieb sind wir längst hinaus.
Das autonome Fahrzeug ist eines, das die Fahraufgabe ohne fahrzeugführende Person selbständig in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann (§1d StVG).
Heute befinden wir uns in Level 4.
Level 4 bedeutet ein vollautomatisiertes Fahren im Regelbetrieb.
Der TÜV Nord führt hierzu u.a. aus:
Das Fahrzeug bewältigt Fahrten auf bestimmten _Strecken (z.B. Autobahn) völlig selbständig.
Das System kann seine Grenzen rechtzeitig erkennen, so dass es regelkonform einen sicheren Zustand erreichen kann.
Fahrer müssen dennoch jederzeit fahrtüchtig sein und im Notfall oder in bestimmten Fahrsituationen das Steuer übernehmen.
Während die technischen und rechtlichen Aspekte bereits weit fortgeschritten sind, ist über die Barrierefreiheit nicht viel bekannt.
Was Barrierefreiheit bedeutet, das werden wir in den nächsten Monaten definieren.