Kriterien für Bushaltestellen

Insgesamt gibt es in der Region Hannover ca. 1.850 Haltestellen, wobei sich ca. 400 in der Landeshauptstadt und ca. 1.450 im restlichen Gebiet befinden. Die Anzahl der einzelnen Haltepunkte beläuft sich in der Region Hannover insgesamt auf ca. 3.600.
Der größte Anteil der Haltestellen im Regionsgebiet (ca. 80%) besteht aus zwei Halte-punkten entsprechend der beiden Fahrtrichtungen.

Randhaltestelle
Der Bus hält direkt am Fahrbahnrand; Parkverkehr ist im gesamten Straßenabschnitt nicht zugelassen.

Buskap
Vor und/oder hinter der Haltestelle sind Parkplätze in Längsrichtung angelegt und der Haltestellenbereich ist baulich an die Fahrspur „herausgezogen“.

Busbucht
In besonderen Fällen, in denen Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs oder betriebliche Gründe dies erfordern, können Haltestellen auch als Busbucht ausgebildet werden.
Die Busbucht ist für den barrierefreien Ein- und Ausstieg eher hinderlich.

Bei Bushaltestellen gibt es mehrere Bereiche, die barrierefrei gestaltet werden müssen.
Das ist nicht nur die Haltestelle selber, sondern auch der Weg dorthin. Liegen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Ärztezentren, Altenwohnanlagen, Behindertenwerkstätten usw. in der Nähe der Haltestelle, dann muss eine weiträumige, visuell und taktil wahrnehmbare Wegeführung zum Haltestellenbereich geschaffen werden.

Zuwegung Kriterien
Bordabsenkung an den Hauptzu- und -abgangsgehwegen auf 6 / 0 cm.
Längsneigung gleich/kleiner 4 %; Querneigung gleich/kleiner 2 % auf Fuß- / Gehwegen.
Lichte Breite gleich/größer 180 cm.
Keine Stufen größer 3 cm.
Weiträumige, visuell und taktil wahrnehmbare Wegeführung zum Haltestellenbereich . Lichtsignalanlagen zur Querung großer Straßen.
Kopffreihöhe von gleich/größer 225 cm.
Ausreichend helle, gleichmäßige sowie blendfreie Beleuchtung der Gefahrenbereiche

Radweg Kriterien
Radwege verlaufen nicht auf dem Verkehrsweg am Bussteig, nicht auf der Wartefläche
sowie nicht zwischen Bussteig und Wartefläche.
Radweg verläuft hinter dem Wartehäuschen.

Die eigentliche Bushaltestelle
Der Bodenbelag soll aus einem andersfarbigen Pflaster bestehen. Die Länge der Haltestelle sollte 18,0 m betragen, damit auch Gelenkbusse halten können. Für die Dimensionierung von Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten sind die Anforderungen von Rollstuhlfahrern maßgeblich.

Niveaugleichheit Kriterien
An die Fahrzeuge angepasste und innerhalb zusammenhängender Netze
einheitliche Bussteighöhe.
Bussteighöhe gleich/größer 18 cm über Straßenniveau.
Anrampungen gleich/kleiner 6 %; keine Anrampungen im Türbereich.

Bussteigkante Kriterien
Hochbord mit Spurführung des Busses. Es ist eine Bordsteinform zu wählen, die eine geringe Spaltbreite zwischen Fahrzeugboden und Wartefläche (optimal 3 cm) zur Erleichterung des Ein-/Ausstiegs und zur Vermeidung von Reifenschäden gewährleistet.
Optisch kontrastreiche Markierung der Bussteigkante; Warnstreifen in einer Breite zwischen 25 cm - 30 cm (im Regelfall durch Einsatz von speziellen Formsteinen wie Kasseler Sonderbord, Dresdner Combibord oder Gleichwertigem).

Ein barrierefreier Ein- und Ausstieg kann nur gefunden werden, wenn Haltestellen und Busfahrzeuge aufeinander abgestimmt werden und sind. Die Verkehrs-AG Hannover fordert eine Bordhöhe von ca. 21 cm im Ein- und Ausstiegsbereich, damit eine selbständige Nutzung ohne fremde Hilfe gewährleistet ist.
siehe auch Busbord

Verkehrsweg am Bussteig Kriterien
Vorhaltung eines einbau- und hindernisfreien Verkehrsweges am Bussteig.
Eine Tiefe der Aufstellfläche / Bushaltestelle von 3,00 m ist optimal. Mindestens sollten es 2,50 m sein. Dies ergibt sich aus den technischen Gegebenheiten. Ausfahren der Rampe auf 1,00 m. Bewegungs- und Wendefläche 1,50 m.
Breite des einbau- und hindernisfreien Verkehrsweges von der Bussteigkante gleich/größer 1,50 m auf der gesamten Haltestelle.
Kopffreiraumhöhe gleich/größer 2,25 m.
Freihaltung der erforderlichen Sichtfelder von Hindernissen.
Ausrüstung aller Einbauten und sonstigen Hindernisse entlang des Verkehrsweges mit Sockel, wenn der Abstand vom Boden größer 15 cm beträgt.

Im Bereich der 2. Bustür ist ein hindernisfreier Bewegungsraum von 2,50 m Tiefe not-wendig, um einen ausreichenden Aktionsradius bei der Nutzung fahrzeuggebundener Einstiegshilfen (Rampen) sicherzustellen. Hierauf ist insbesondere bei der Platzierung von Einbauten (z.B. Wartehallen) zu achten. Die Lage der 2. Bustür ist abhängig vom Fahrzeugtyp.
Fahrzeugtypen Üstra: zwischen 4,00 m und 8,50 m ab Busvorderkante
Fahrzeugtypen RegioBus: zwischen 5,00 m und 8,50 m ab Busvorderkante

Bodenindikatoren Kriterien
taktile und optisch kontrastreiche Kennzeichnung des Haltestellenstandortes und der Einstiegszone am Bussteig
Auffindestreifen
Tiefe gleich/größer 90 cm. Breite gleich/größer 60 cm.
Über die gesamte Gehwegbreite.
Auffindestreifen muss bei Querung des Radweges unterbrochen und die Radwegquerung ggf. mit Bodenindikatoren angezeigt werden. Richtungsfeld sowohl vor als auch hinter dem Radweg
Einstiegsfeld
Größe 120 cm x 90 cm.
Einsatz von Rippenplatten und Ausrichtung der Rippenstruktur parallel zur Bussteigkante.
Abstand zur Bordsteinkante 30 cm.
Abstand des Leitstreifens von der Bussteigkante 60 cm.
Leitstreifenbreite 30 cm.
Rippenplatten mit Rippenabstand und Ausrichtung der Rippenstruktur parallel zur Bussteigkante.
Am ZOB und bei größeren Haltestellen mit mehreren Buspositionen ist eine zentrale Anordnung des Leitstreifens mit Abzweigungen zu den Buseinstiegen anzulegen.
Einsatz von optisch und taktil kontrastreichen Bodenindikatoren bzw. bei ungenügendem optischen und taktilen Kontrast zum Umgebungsbelag ist ein gleich/größerer 30 cm breiter Begleitstreifen beidseitig entlang der Bodenindikatoren anzulegen.

Einbauten und sonstige Hindernisse Kriterien
Optisch kontrastreiche Gestaltung bzw. Kennzeichnung aller Einbauten und Objekte (deutliche farbliche Abgrenzung zur Umgebung; kein „Grau-in-Grau“).

Wartehäuschen Kriterien
Den Bereich der 2. Bustür nicht einschränken.
Durchgänge vor Wartehäuschen gleich/größer 1,50 m ( bei eingeschränkten Verhältnissen gleich/größer 1,20 m)
Sitzmöglichkeiten in einer Sitzhöhe zwischen 48 cm und 50 cm. Waagerechte Sitzfläche. Alle Sitze sollten über eine Rückenlehne verfügen, und mindestens ein Drittel der Sitze muss mit Armlehnen ausgestattet sein.
Bei transparenten Wänden, z.B. Glaswänden, eindeutige, gut sichtbare und sich von der Umgebung abhebende horizontale Sicherheitsmarkierungen in 2 Höhen.
Anbringungshöhe obere Markierung zwischen 120 cm und 160 cm über Boden.
Anbringungshöhe untere Markierung zwischen 40 cm und 70 cm (Unterkante) über Boden.
Einsatz von durchgängigen Markierungsstreifen mit hellen und dunklen Flächen (Wechselkontrast) über die gesamte Breite der transparenten Fläche. Höhe des einzelnen Markierungsstreifens gleich/größer 10 cm.

Infovitrine Kriterien
Bei Bushaltestellen mit Witterungsschutz ist eine beleuchtete Infovitrine vorzusehen. Auffindbarkeit?
Fahrpläne sind für Kleinwüchsige und Menschen im Rollstuhl in einer Höhe von 1 Meter und nicht über Sitzgelegenheiten anzubringen.
Für Sehbehinderte, die mit Hilfsmitteln lesen, wäre ein weiterer Ausdruck in Augenhöhe (ca. 1,60 m) anzubringen.
Zwischen Aushang / Information / Fahrplan und Glasscheibe darf kein Zwischenraum sein. Es muss entspiegeltes Glas sein.
Schriftarten ohne Serifen, in halbfett oder fett sind zu verwenden. Groß- und Kleinschreibung ist zu beachten.

Dynamische Fahrgastanzeiger Kriterien
Kontrastreich helle Schrift auf dunklem Untergrund. Weiß oder Gelb auf Schwarz; auf Dunkelblau.
Vermeidung von Spiegelungen durch entspiegeltes Glas und nach vorne geneigt. Ggf. muss die Leichtdichte erhöht werden.
Serifenlose Schriftart in Halbfett oder Fett. Groß- und Kleinbuchstaben..
Vermeidung von Laufschriften.

Haltestellenmast Kriterien
Am vorderen Buseinstieg.
In Fahrtrichtung 25 cm vom Einstiegsfeld entfernt.
75 cm vom Fahrbahnrand entfernt.
Der in der Region Hannover eingeführte blaue Haltestellenmast wird mit der Fahne vom Fahrbahnrand wegzeigend senkrecht zur Fahrtrichtung eingebaut.
Bei Haltestellen ohne Wartehalle befindet sich die Fahrgastinformation am Haltestellenmast. An Haltestellen mit mehreren Buslinien werden die Fahrplanaushänge zum Teil beidseitig am Mast installiert.
Angebrachte Fahrpläne dürfen nicht in den Laufbereich der blinden Menschen hineinragen und sind ebenfalls parallel zum Auffindestreifen am Mast anzubringen.

Der Standort des Haltestellenmastes ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.
Beachte: Gemäß StVO ist der Haltestellenmast ein Verkehrszeichen, das ein Halteverbot von jeweils 15 m vor und hinter dem Mast bewirkt. Je nach Standort müssen ggf. zusätzliche flankierende Maßnahmen zur Freihaltung des Haltestellenbereiches vorgesehen werden (z.B. Markierung von Sperrflächen).

Abfallbehälter Kriterien
Abfallbehälter dürfen nicht am Haltestellenmast angebracht werden.
Bei der Standortwahl sind eine gute Erreichbarkeit und die Mindestbreite von 0,90 m für „Durchgänge“ zu beachten.
Auffindbarkeit?

Sonstiges
Ausstattung / Aufbauten soweit vorhanden (Informationen, Fahrkartenautomat, Entwerter, Notrufsäulen, Papierkorb, Wartehäuschen usw. möglichst zentral und zusammen aufstellen.

Oberflächenbeläge der Wege
Einsatz von Baumaterialen mit ebenen, erschütterungsarmen, rutschfesten und griffigen (auch bei Nässe) sowie fugenlosen bzw. engfugigen Oberflächen.