Ein Busbord von 18 cm Höhe oder tiefer ist nicht barrierefrei!

Ein entscheidender Faktor in der Barrierefreiheit ist die Schnittstelle Höhe der Bordsteinkante : Einstiegshöhe in den Bus.

An der Grundkonstruktion der Niederflurbusse wird sich in den nächsten jahren nichts ändern. Daher kommt dem Hochbord an der Haltestelle hinsichtlich der Barrierefreiheit eine besondere Bedeutung zu.

Leider gibt es keine eindeutige Definition, wie ein Sonderbordstein ausgestaltet sein muss, dass er der umfassenden Barrierefreiheit entspricht. Eine Bordhöhe von 18 cm ist in Bezug auf die Barrierefreiheit nach dem PbefG ab 2022 nicht als ausreichend anzusehen!

Mit dem Nahverkehrsplan 2015 der Region Hannover wurde jetzt eine Höhe von ≤ 16 cm festgeschrieben!

Nach dem heutigen Stand der Technik nähert man sich der Barrierefreiheit nur mit einer Bordhöhe von ≥ 21 cm an. Nur dadurch wird die Reststufenhöhe auf ein geringes Maß gehalten. Eine Stufenhöhe von ≤ 3 cm gilt heute bei Fußwegquerungen schon als Standard. Dies muss bei Bushaltestellen entsprechend gelten.

Die „Richtlinie für Stadtstraßen“ (RAST 06) gibt als Höchstmaß für Bordsteinkanten 0,20 m vor. Dies ist passgerecht für Niederflurbusse. Im Falle des Kneelings verbleibt eine Einstiegshöhe von 0,05 m.

Richtwerte für europäische Niederflurbusse:
Höhe Unterkante Wagenbogen:

abgefahrene Reifen
bei Fahrt: ≥ 26,5 cm ≥ 24,9 cm
beim Halt nach Kneeling: ≥ 19,5 cm ≥ 17,9 cm
Die konstante Höhe wird durch das Luftfedersystem in direktem Bezug von Fahrzeugachse zu Fahrzeugaufbau garantiert. Es muss von den Mechanikern allerdings richtig eingestellt werden.

Die obigen 17,9 cm sind keine Begründung für die Ablehnung eines Hochbordes ≥ 18 cm.

Entweder darf das Kneeling nur erfolgen, wenn sich der Wagenkasten nicht über der Bordkante befindet, oder auf das Kneeling kann ganz verzichtet werden.

Die Ängste von RegioBus wie Reifenverschleiß, Aufsetzen des Wagenkastens oder der geöffneten Türen und dergleichen sind unbegründet, wenn man die Haltestellen mit den Bordsteinen nach der heutigen Technik ausstattet.

Gute Beispiele hierfür sind:
• BARRIFLEX Busbord - in Zusammenarbeit mit Continental entwickelt Eine neuartige Produktreihe, die durch die Verwendung nur zweier Bordhöhen und dem optionalen Einsatz einer Spurplatte, ermöglicht nahezu den Bau aller denkbaren Haltestellenkonstellationen

• RAILBETON mit den Produkten Citybord in den Ausführungen 21 cm und 24 cm Höhe oder Combibord light in den Ausführungen 21 cm und 24 cm Höhe und einem 30 cm breiten, genoppten Auftrittsfläche

Angeboten werden Übergangs- und Rampensteine, die im Baukastensystem einen flexiblen Übergang von 12 bis 24 cm Höhe ermöglichen. Das gewährleistet eine vielseitige Struktur der Haltestelle mit variablen Höhen. Das Aufsetzen des Wagenkastens wird darüber hinaus vermieden, wenn der Bus die Haltestelle gradlinig anfahren kann.

Fahrversuche haben in der Praxis ergeben, dass für das Aufsetzen eine Überschreiten des Anfahrwinkels von 21 Grad maßgebend ist. Eine solche Situation stellt sich vor allem durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ein.

Fahrzeuge und Hindernisse die im Anfahrtsbereich der Haltestelle Halten und Parken sind rigoros zu entfernen.

Eine hohe Sicherheit wird auch geboten, wenn die Räder durch eine gute Spurführung gelenkt werden.

Quelle: BARRIFLEX

Weiterhin ist im Bereich der Haltestelle eine gradlinige Fahrbahn in konstanter Lage erforderlich. Dies wird durch eine Betonfahrbahn erreicht. Bei einem bitumenhaltigen Belag entstehen unter Wärmeeinflüssen Mulden und Verformungen in der Fahrbahn.

Das Problem, dass das Anhalten des Busses an der Haltestelle durch eine Vollbremsung und ein dadurch ausgelöstes Herabsinken des Vorderwagens – „Nickbewegung“ - mit Aufsetzen auf den Bordstein erfolgt, kommt äußerst selten vor und muss vermieden werden.

Fazit:
Umfassende Barrierefreiheit liegt erst dann vor, wenn sich Hochbord und Wagenboden soweit angenähert haben, dass ein Spalt und eine Stufe von ≤ 3 cm verbleiben. Hierzu müssen die vorhandenen technischen Möglichkeiten genutzt werden. Nur dann ist die selbständige Nutzung ohne Hindernisse im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleistet.

Die Rampen im und am Fahrzeug sind nur ein Übergangs-Hilfsmittel, bis die obige Barrierefreiheit erreicht ist. Sie sind selber kein dauerhafter Bestandteil der Barrierefreiheit.

Die Bordhöhe an der Bushaltestelle von ≤ 16 cm ist ein großer Rückschritt in der Barrierefreiheit und darf nicht gebaut werden!

21 bis 24 cm Bordhöhe sind nach dem heutigen Stand der Technik Standard.