Im Stadtbahnsystem der Stadt Hannover gibt es ausschließlich Hochflurfahrzeuge. Um einen fast niveaugleichen Einstieg zu gewährleisten, werden Hochbahnsteige benötigt.

Kriterien für Hoch- / Bahnsteige
aus folgenden Bereichen:

  • Fußgängerüberweg 
  • Bahnsteige: Breite / Länge / Höhe 
  • Treppen
  • Handläufe an Treppen und Rampen 
  • Leitstreifen auf dem Bahnsteig
  • Aufmerksamkeitsfelder auf dem Bahnsteig
  • Wetterschutzhäuschen
  • Sitzgelegenheiten
  • Aufbauten
  • Notrufeinrichtungen
  • Informationen
  • Beleuchtung
  • Absicherung von Seitenhochbahnsteigen zur Straße
  • Aufzüge

Die hier aufgeführten Aspekte orientieren sich an den Hochbahnsteigen für das Stadtbahnsystem in Hannover. Sie gelten aber sinngemäß für sämtliche Arten von Bahnsteigen.

Über 60 Prozent aller Haltestellen sind im hannoverschen Stadtbahnnetz schon mit Hochbahnsteigen versehen. Die Kriterien haben aber Bedeutung bei den in den nächsten Jahren anstehenden Erneuerungen und Instandhaltungen.

Barrierefreiheit ist nicht allein mit dem Bauwerk eines Hochbahnsteiges erreicht. Der Hochbahnsteig gewährleistet den Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren und mit Kinderwagen den Zugang zur Stadtbahn. Für die Barrierefreiheit sind aber viele, weitere Kriterien maßgebend, damit auch Menschen mit anderen Behinderungen, z.B. mit Hör- und Sehbehinderungen, die Stadtbahn selbständig nutzen können.

Dabei wurden die Bereiche
• Zugang (Straßenüberquerung, Rampe, …),
• Warten (Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung,
  Abfallbehälter, …),
• Informieren (Fahrgastinformation, Sprechstellen - für Notruf und
  Information- , Beschilderung, Zugzielanzeiger, Lautsprecher, …),
• Ein- und Ausstieg beschrieben.

Die in dieser Dokumentation aufgeführten Aspekte sind in der Regel der optimale Standard. Für die jeweilige Umsetzung sind aber auch die Gegebenheiten vor Ort mit zu berücksichtigen. Die Fotos in den einzelnen Kapiteln sollen die jeweiligen Aspekte verdeutlichen. Sie zeigen den derzeitigen Standard in Hannover und bilden nicht den optimalen Zustand ab.

Fußgängerüberweg:
• Querungsstelle mit einer Regelbreite von 4 Metern;
  mindestens 3,0 Meter.
• Kontrastreicher Auffangstreifen (Noppenplatten, weiß) mit dunkler  
  Begleitfläche.
• Richtungsfeld (Rippenplatte in Gehrichtung) vor der Bordsteinkante.

• gemeinsame Querungsstelle (Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren
  und blinde Menschen)
  = 3 cm hohe Bordsteinkante.

• getrennte Bereiche in der Querungsstelle
     o Kontrastreiche Gestaltung der Bereiche.
     o Absenkung auf Fahrbahnniveau für gehbehinderte Menschen und  
        Menschen im Rollstuhl.
        Absicherung der Nullabsenkung durch ein Warnfeld (Platten in
        Rippenstruktur; Rippen quer zur Fahrbahn), das sich kontrastreich
        vom Bürgersteig abgrenzt.
     o Bordsteinkante von 6 cm für blinde und sehbehinderte Menschen
        im Bereich der Rippenplatte.

• Ampelanlage in der Mitte der 4 m breiten Querungsstelle, ca. 90 cm
  vom Fahrbahnrand, 
     o mit Auffinde-Signal,
     o mit Berührungssensor,
     o LED-Anzeige für „Signal kommt“,
     o taktiler Signalgeber mit Richtungspfeil und als Vibrator, an der
        Unterseite.

• Eine weiße oder kontrastreiche Randeinfassung im 
  Überquerungsbereich zur Verdeutlichung des Grenzbereiches
  Gehweg/Fahrbahn.

Bahnsteig:      Breite / Länge / Höhe

  • Länge und Höhe: abhängig vom Fahrzeugtyp
    Maximaler Abstand Fahrzeug – Bahnsteigkante: 
    höchstens 5 Zentimeter
    Vertikale Stufe:
    höchstens 5 Zentimeter
  • Abstand feste Einbauten -Bahnsteigkante:
    mindestens 1,60 Meter. Hinzu kommt die
    „Fahrzeugtaille“, die in den Bahnsteig hineinreicht.
  • Breite des Seitenbahnsteigs bei der Stadtbahn:
    In der Regel 2,50 Meter; mindestens 2,30 Meter.
  • Breite des Mittelbahnsteigs bei der Stadtbahn:
    In der Regel 4,00 Meter.

Die Stadtbahnen vom Typ TW 2000 (Silberpfeile) haben eine  
Einstiegshöhe / Wagenboden über Schienenoberkante von 87 cm.  
Um den Spalt an der Tür möglichst gering zu halten, nicht mehr als 
5 cm, ist ein Bahnsteig mit einer Höhe von 82 cm erforderlich. 

Bahnsteiglänge bei Drei-Wagenzüge
·        Von der ersten Wagentür bis zur letzten Wagentür
         (20,5  +  25,8  +  20,5)                                                  =   66,8 m
·        zuzüglich 2x2m Bremstoleranz                                   =   70,8 m
·        zuzüglich Rampe (Hochbahnsteig =  17 m)                =  88,0 m

Rampen:
Hochbahnsteige sind mindestens an einer Seite über Rampen zugänglich zu machen.
Sie sollten an beiden Seiten über Rampen zugänglich sein.

Rampenmaße:

  • Maximale Steigung von 6 %.
  • Kein Quergefälle.
  • Ab 6 Meter Rampenlänge ist ein Zwischenpodest von mindestens 1,50 Meter einzufügen.
  • Am Anfang und Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter anzuordnen.
  • In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden.
  • Die ideale Rampenbreite ist mindestens 1,50 Meter.
    Die geforderte Rampenbreite von 1,20 Meter ermöglicht kein Wenden des Rollstuhls. Das Passieren zweier Menschen im Rollstuhl ist nicht möglich, so dass in einsehbaren Abständen eine Ruhe- und Ausweichfläche (für Fußgänger) angeordnet werden muss.
  • Es sind beiderseits 10 cm hoch Radabweiser, als Aufkantung oder als Holme, auszubilden.
  • Es sind beidseitig Handläufe mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, anzuordnen.
  • Der Anfang und das Ende einer Rampe müssen farblich kontrastierend markiert werden.
  • Auch bei Nässe muss der Belag von Rampen ausreichend rutschsicher sein.
  • Zwischenpodeste dürfen keine Längsneigung haben.
  • Muss die Entwässerung gewährleistet werden, kann auch das Zwischenpodest eine Längsneigung haben, aber höchstens 1 %.
  • Vor Rampen mit einer Neigung von max. 6 % brauchen keine Bodenindikatoren verlegt werden, wenn das sichere Auffinden der Leitstreifen gewährleistet ist. Wenn dies nicht gewährleistet werden kann oder die Rampenbreite > 3 m ist, dann ist ein Auffindestreifen mit Rippen in Gehrichtung (Tiefe vorzugsweise 90 cm, max. 60 cm) anzuordnen, an dem das Leitsystem beginnt.

Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18024-1 und DIN 18040-1 auszuführen!

Treppen: 

  • Treppen mit einer hindernisfreien Breite von mindestens 1,60 Meter.
  • Alle Trittflächen der Stufen müssen rutschfest sein.
  • Alle Stufen sind über die gesamte Breite mit einem taktilen Band zu kennzeichnen. Dieses Band muss mindestens 0,4 Meter- besser 0,5 Meter - tief sein, in Kontrast zur Fußbodenoberfläche stehen und in die Fußbodenoberfläche integriert werden.
  • Derartige Bänder müssen sich von den Bändern unterscheiden, die, falls vorhanden, als Kennzeichnung des taktilen Leitsystems verwendet werden.
  • Vor Treppen sind genoppte Aufmerksamkeitsfelder anzuordnen (Warnung vor Niveauwechsel, Tiefe: vorzugsweise 90 cm, mind. 60 cm). Diese gehen über die gesamte Breite und schließen an die Leitstreifen an.

Handläufe an Treppen und Rampen:

  • Treppen und Rampen sind auf beiden Seiten und auf zwei Ebenen mit Handläufen auszustatten.
  • Ein Handlauf ist in einer Höhe von 0,85 Metern und ein weiterer in einer Höhe von 0,50 bis 0,65 Metern über der Fußbodenoberfläche anzubringen.
  • Der Durchmesser sollte mindesten 3 cm betragen.
  • Der freie Raum zwischen dem Handlauf und anderen Teilen des Bauwerks mit Ausnahme der Halterungen muss mindestens 7 cm betragen.
  • Handläufe sind durchgehend anzubringen.
  • Handläufe müssen mindestens 0,30 Meter über die oberste und unterste Stufe oder das Ende der Rampe hinausgehen. Diese Verlängerungen der Handläufe sollten gebogen angebracht werden, damit sie kein Hindernis und keine Verletzungsgefahr darstellen.
  • Die Handläufe müssen in Kontrast zu den Wänden in der Umgebung stehen.
  • Am Anfang der Handläufe sollten in braille und erhabener Druckschrift die Angaben „Stadteinwärts“ und „Stadtauswärts“ angebracht werden.
  • Am Ende des Handlaufes sollte ein Taster für die Ampelanlage angebracht werden.

Leitstreifen auf dem Bahnsteig:

  • Parallel zur Bahnsteigkante.
  • Breite 30 Zentimeter.
  • Abstand von der Bahnsteigkante 60 Zentimeter.
  • Kontrastreiche Gestaltung zum Bahnsteig und zum Umfeld.
  • DIN 32984 ist zu beachten.
  • Gemäß DIN sind neben den Bodenindikatoren, bei denen es erforderlich ist, Begleitstreifen anzuordnen. Aufgrund des Bahnsteigbelags (raue Oberfläche) empfehlen wir für die Hoch- und Niedrigbahnsteige zur besseren taktilen Wahrnehmung des Leitstreifens beidseitig einen Begleitstreifen anzuordnen. Leitstreifen sind in einem Abstand von mindestens 60 cm an fest installierten Einrichtungsgegenständen vorbei zu führen.

Aufmerksamkeitsfelder auf dem Bahnsteig:

  • Parallel zur Bahnsteigkante geripptes Feld.
  • An der ersten Tür der Stadtbahn (TW 2000 / 3000) mit einer Breite von 1,20 Meter und eine Tiefe von 0,90 Meter.
  • Am Anfang und am Ende, in Querrichtung des Bahnsteiges.
  • Am Anfang und am Ende der Rampen und der Treppen.
  • Leitstreifen sollten zur Info- und Notrufsäule führen. Diese sollten in unmittelbarer Nachbarschaft zusammen stehen und genormte Standplätze haben.
  • DIN 32984 ist zu beachten.

Wetterschutzhäuschen:

  • Kontrastreiche Gestaltung.
  • Durchsichtige, waagerechte Seiten- und Rückenwände mit kontrastreicher Markierung über die gesamte Fläche; mindestens 8 cm breit und sowohl in einer Höhe von 40 bis 70 cm, als auch von 120 bis 160 cm über dem Fußboden.
  • Seiten- und Rückenwände sollten visuell kontrastreich gerahmt sein.
  • Seiten- und Rückenwände sollten bis auf Bodenniveau herunterreichen bzw. einen max. Abstand vom Boden von 15 cm aufweisen.
  • Das Dach sollte nicht aus Klarglas bestehen, sondern eingefärbt, undurchsichtig oder milchig sein.
  • Mit ergonomischen Sitzmöglichkeiten.
  • Alle Sitze sollten über eine Rückenlehne verfügen, und mindestens ein Drittel der Sitze muss mit Armlehnen ausgestattet sein.

Sitzgelegenheiten:

  • Mindestens eine hohe (ca. 50cm) und eine niedrige Bank.
  • Waagerechte Sitzfläche.
  • Standort in unmittelbarer Nähe von gesondert gekennzeichneten Einstiegsbereichen.
  • Abrundung der Sitzflächenvorderkanten.
  • Material aus Holz.

Aufbauten:

  • Aufbauten (z.B. Papierkörbe und dergleichen) sollten fest installiert und frühzeitig mit dem Langstock ertastbar sein.
  • Schwebende Elemente müssen in einer Höhe von mindestens 2,30 Meter aufgehängt werden.
  • Erforderliche Aufbauten sollten konzentriert jeweils am Anfang und am Ende des Bahnsteiges stehen.

Notrufeinrichtungen:

  • Sollten über visuelle und taktile Symbole verfügen.
  • Der Schriftzug für „SOS“ und das „i“ für die Infotaste sollten erhaben sein und kontrastreich – weiß auf rot und grün – abgesetzt werden.
  • Sie sollten einen visuellen und hörbaren Hinweis darauf geben, dass das Gerät bedient wurde.

Informationen:

  • Fahrpläne sind für Kleinwüchsige und Menschen im Rollstuhl in einer Höhe von 1 Meter und nicht über Sitzgelegenheiten anzubringen.
  • Für Sehbehinderte, die mit Hilfsmitteln lesen, wäre ein weiterer Ausdruck in Augenhöhe (ca. 1,60 m) anzubringen.
  • Zwischen Aushang / Information / Fahrplan und Glasscheibe darf kein Zwischenraum sein.
  • Es muss entspiegeltes Glas sein.
  • Der Standort der Informationen und der Notrufsäule muss durch eine Wegeleitung, sinnfällige Anordnung und durch ausreichende Beleuchtung gut auffindbar sein.
  • Es sind standardisierte Piktogramme zu verwenden, die in ihren Konturen deutlich voneinander unterscheidbar sein müssen.
  • Schriftarten ohne Serifen, in halbfett oder fett sind zu verwenden. Groß- und Kleinschreibung ist zu beachten.
  • Der Name der Station sollte für eine Beobachtungsentfernung von 10 Metern ausgelegt sein. Die Orientierung auf dem Weg zum Bahnsteig ist durch weithin sichtbare, ggf. leuchtende, Schilder zu erleichtern.
  • Die Wahrnehmbarkeit von Zielanzeigern / Tafeln sollte auf einen Wahrnehmungsabstand von 15 Metern abgestimmt sein.
  • Lautsprecheransagen (z.B. der Linie, Zielrichtung; Störungen, …) sind jeweils am Anfang und am Ende eines Bahnsteiges gut hörbar einzurichten. Lautsprecherdurchsagen sind grundsätzlich nach dem 2-Sinne-Prinzip durch lesbare Informationen zu ergänzen.

Beleuchtung:

  • Die Beleuchtung von Bahnsteigen und anderen externen für Reisende zugänglichen Bereichen muss auf Fußbodenebene über eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux verfügen.Die Beleuchtungsstärke darf 10 Lux in keinem Fall unterschreiten.
  • Wenn zum Lesen von ausführlichen Informationen künstliche Beleuchtung erforderlich ist, sind die Standorte dieser Informationen mit einer Beleuchtungsstärke, die mindestens um 15 Lux über der Beleuchtungsstärke der unmittelbaren Umgebung liegt, zu beleuchten. Solch eine Beleuchtung muss außerdem über eine andere Farbtemperatur als die unmittelbare Umgebung verfügen.
  • Visuelle Informationen müssen bei allen Lichtverhältnissen während der Betriebszeiten des Bahnhofs lesbar sein. Das bedeutet: Für die Nacht ist eine Beleuchtung (z.B. mit LED-Leuchtkörpern) erforderlich, die kurze Zeit auf Knopfdruck eingeschaltet werden.

Absicherung von Seitenhochbahnsteigen zur Straße:

  • Durch ein Geländer mit einer Mindesthöhe von 0,85 m.

Aufzüge U-Bahnstationen und Bahnhöfe

  • Der Fahrkorb muss die Mindestmaße von 1,10 x 2,60 cm haben, um z.B. zwei Rollstühle aufnehmen zu können.
  • Die Tür sollte eine lichte Durchgangsbreite von 1,00 m haben.
  • Eine zweite, gegenüberliegende Aufzugstür ermöglicht ein Durchladen.
  • Vor dem Aufzug muss eine ausreichende Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein.
  • Ein farbig oder oberflächig abgesetzter Fußboden vor den Aufzugstüren ungefähr 1,50 m × 1,50 m kann die Aufmerksamkeit erhöhen.
  • Zum Auffinden des Aufzuges für blinde Menschen gelten die oben beschriebenen Kriterien für Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder entsprechend.
  • Der Aufzug muss mit akustischen und optischen Signalen und Sprachansagen ausgestattet sein. Sprachansagen sind grundsätzlich nach dem 2-Sinne-Prinzip durch lesbare Informationen zu ergänzen.
  • Haltestangen sollten in einer Höhe von 85 cm angebracht sein.
  • Gegenüber der Fahrkorbtür ist ein Spiegel zur besseren Orientierung anzubringen. Glasspiegel müssen aus Sicherheitsglas sein.
  • Bedienelemente sind im Aufzug ebenfalls in einer Höhe von 85 cm waagerecht anzuordnen.
  • Die Aufzugstüren und Taster auf dem Bedienungstableau sollten sich von der Umgebung kontrastreich absetzen.
  • Taktile Bedienvorrichtungen innen und außen.
  • Wichtige Informationen sollten in erhabener Schrift vorhanden sein.
  • Gegenüber von Aufzugtüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet werden. Sind sie unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 3,00 m betragen.

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