Kriterien für das Lastenheft Stadtbahnwagen

Äußeres Fahrzeug
Bei der Außenfarbe ist eine zu wählen, die einen guten Kontrast zur Straße hat.

Die Bahn muss ein hörbares Fahrgeräusch abgeben.

Kontrastreiche und blendfreie Zugziel- und Linienanzeigen.

Ein- und Ausstieg / die Türen
Die Türen müssen durch einen Kontrast leicht auffindbar sein. Dies gilt insbesondere bei einem Bekleben mit Werbung.

Großflächige und gut erreich- und tastbare Türöffner, die mit türauffindbaren Signalen für Blinde zu versehen sind.

Es sollte ein fast niveaugleicher Einstieg angestrebt werden. Der Übergang zwischen Bahnsteig und Fahrzeug ist entscheidend für die Barrierefreiheit.
Eine verbleibende Stufe sowie eine Spalte zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden muss kleiner als 5 cm sein. Nur so ist auch ein schneller und gefahrloser Ein- und Ausstieg für mobilitäts-ingeschränkte Fahrgäste möglich.

Ein Schienenfahrzeug ohne Bahnsteig ist nicht barrierefrei!

Die Türen müssen eine Breite von 1,3 m haben.
Keine Mittelstangen, sog. „Haarnadeln“ an diesen Türen.
Haltegriffe auf beiden Seiten der Türen.

Innenbereich

Mehrzweckbereich

Zwei Mehrfachabteilungen für Kinderwagen, Rollstühle, Elektro-Scooter, Rollatoren, Fahrräder und sperrigen Traglasten pro Stadtbahnwagen, die von jeder Tür aus erreicht werden können.
Deutliche Kennzeichnung dieser Bereiche Innen und Außen (Piktogramme).
Bei Gelenkfahrzeugen darf sich der Mehrzweckbereich nicht im Gelenkbereich befinden.

Die Mehrzweckbereiche müssen die Durchfahrt für Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren gewährleisten, damit kein Wenden erforderlich ist.
Die Durchgangsbreite sollte 1m betragen.

An den Standplätzen für Kinderwagen, Rollstühle, Fahrräder, ... sind in einem Teil des Bereiches keine Klappsitze zu installieren.

Im gegenüberliegenden Bereich sind die Sitze so anzuordnen, dass die Fahrgäste mit dem Rücken zur Fensterfront sitzen.
Diese Anordnung gewährleistet den nötigen Bewegungsspielraum.

Horizontale Haltegriffe in einer Höhe von 85 cm.

Notfallsprecheinrichtung / Notbremse in einer Höhe von 1 m.

Gut einsehbare Monitore für das Fahrgastfernsehen auf der den Rollstuhlplätzen gegenüberliegenden Seite.

Liniennetzpläne in Rollstuhlhöhe.

Haltewunschschalter gut erreichbar anordnen. Innerhalb der Fahrzeuge ist die Betätigung mit optischer, akustischer und mechanischer (Klickschalter) Rückmeldung zu signalisieren. Schalter, die nicht nur auf Hautkontakt, sondern mit technischen Hilfsmitteln bedient werden können.

Sitzplätze für gehbehinderte Fahrgäste mit Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe der Türen.
Sitzplätze für Gehbehinderte mit Armlehnen.

Gekennzeichnete Sitzplätze für Schwergewichtige

Informationen                                                                              Gute akustische und optische Hinweise auf betriebliche Gegebenheiten.
- akustisches Ankündigungssignal vor den Durchsagen,
- Frühzeitige Ansage der nächsten Haltestelle.
- rechtzeitige Ansage der Ausstiegsseite.
- Ansage aller Umsteigemöglichkeiten.
- Ausreichender Schalpegel bei den Ansagen der etwa 10dB über dem orttypischen
Umgebungslärm liegt.
- Automatische Anpassung der Ansagelautstärke an die Umgebungsgeräusche.
- Gleichmäßige Beschallung im Stadtbahninneren.
- Optische Hinweise müssen kontrastreich und blendfrei sein.
Platzierung in mittlerer Sichthöhe zwischen 1,3 m und 1,5 m.
Laufschriften sind zu vermeiden. 

- Piktogramme müssen einfach und sebsterklärend sein.

Fahrgastraum

Der gesamte Fahrgastraum muss eine Ebene bilden und stufenlos sein. Grobe Unebenheiten sind zu vermeiden.

Kontrastreicher Bodenbelag und gleichmäßige Beleuchtung im Ausstiegsbereich der Türen. Unterschiedlicher Kontrast im Gang-, Sitz- und Türbereich.

Kontrastreiche Haltestangen.
Haltestangen müssen Orientierung für Blinde geben. Im Fahrzeuginneren z.B. glatte und an den Türen z.B. geriffelte.
Die Anzahl der Haltestangen muss eine Regelmäßigkeit aufweisen.
Horizontale Haltestangen sollten von Tür zu Tür durchgehend sein. Unterbrechungen nur im Bereich der Türen und im Gelenkbereich.

Symetrische Raumaufteilung zur Orientierung der blinden Fahrgäste.

Helle aber blendfreie Innenbeleuchtung.
Verwendung von entspiegelten Materialien.
Kontrastreiche und blendfreie Haltestellenanzeigen.

Videokameras innerhalb der Fahrzeuge zur Erhöhung der Sicherheit und zur Vorbeugung von Vandalismus.

Bruchsicheres Verbundglas für Windfang an den Türen mit kontrastreichen Streifen auf dem Glas.