Kontraste
Die DIN 32975ist immer dann gültig, wenn der öffentliche Raum als barrierefrei gelten soll. Sie ist eine Norm neben vielen anderen, die Barrierefreiheit definiert.

Alle Normen zur barrierefreien Gestaltung sind als gleich relevant anzusehen!

Teilweise wird aus Gründen der Ästhetik eine kontrastreiche Gestaltung abgelehnt, weil bei einem Vergleich mit dem „Schönen“ und der Absicherung von Gefahren durch Kontraste kein Einklang gefunden werden kann.

Kontraste gehen vor Ästhetik, Design und städtebaulicher Ansicht!

1. Bei Markierung von Hindernissen
und Absperrungen ist ein Mindestkontrast von 0,7 einzuhalten. Glänzende Oberflächen sollen vermieden werden, da deren gerichtete Beleuchtung zur Minderung von Kontrasten oder zu Blendungen führen kann.

2. Wände und Türen aus Glas
müssen streifenförmige Markierungen haben.

Die kontrastreiche Markierung muss über die gesamte Glasfläche verlaufen, mindestens 8 cm breit sein und sowohl in einer Höhe von 40 bis 70 cm, als auch von 120 bis 160 cm über dem Fußboden angebracht werden.

3. Treppenstufenkanten
Für die Trittstufe ist ein von der Stufenvorderkante gemessener 4 bis 5 cm breiter Streifen anzubringen. Die Stirnseite, auch Setzstufe genannt, muss einen 1 bis 2 cm breiten Streifen, gemessen von der Stufenkante, aufweisen.
Der
Handlauf
der Treppe muss einen guten Kontrast zur Wand haben.
Es muss ein guter Kontrast des Fußbodens zur letzten Treppenstufe / zur Podestfläche vorhanden sein. Die Wände – der Fußboden – sowie wichtige Elemente müssen sich kontrastreich gegeneinander absetzen.

4. Bodenbeläge

Die DIN 32984, die im Oktober 2011 in zweiter grundlegend überarbeiteter Auflage erschienenen ist, schreibt vor:
"Bodenindikator: Bodenelement zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen, visuellen und gegebenenfalls akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag."

Ein Kontrast von mindestens 0,4 zwischen Bodenindikatoren und dem angrenzenden Belag muss eingehalten sein.

Zu den Farben, die wir oftmals im Verkehrsbereich antreffen, wie Basaltgrau – Granitgrau – Verkehrsgrau – Lehmbraun – Rotbraun sind keine anderen Farben möglich, die die geforderten Kontraste bieten.

Bei Neubauten muss dies von vornherein berücksichtigt werden

Bei Nachbesserung sind nur Farben wie grelles Weiß –
tiefdunkles Schwarz – leuchtendes Gelb möglich.

5. Leistreifen
Orientierungs- und Leitsysteme, die ohne Schrift- oder Bildzeichen auskommen, müssen einen Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 aufweisen.
Die Rippenstrukturen haben keinen sinusförmigen Querschnitt mehr, sondern einen trapezförmigen und die Rippen haben einen wesentlich breiteren Abstand voneinander als bisher.

Die Noppenstrukturen sind üblicherweise in Form von Kegelstümpfe ausgelegt. Sie können aber auch als Kugelkalotten oder - wenn sie z. B. aus Natursteinen herausgefräst werden - viereckig in Form von Pyramidenstümpfen gestaltet sein.

6. Bedienelemente
Bedienelemente an Hilfs- und Notrufeinrichtungen sollen nach DIN 32975 kontrastreich bei einem Mindestwert von 0,7 markiert sein.
Bedienelemente, die nicht zu Hilfs- oder Notrufeinrichtungen gehören, haben nach DIN 32975 einen Mindestkontrast von 0,4 aufzuweisen.

7. Beschilderung
Zeichen, Schriften und Piktogramme
benötigen mindestens ein Kontrast von 0,7 und bei Schwarz-Weiß-Darstellungen von mindestens 0,8. Der Hintergrund sollte einfarbig sein.
Als besonders ungünstig erweisen sich helle Schriften auf Glas bei ebenfalls hellem Hintergrund. Die Hinterlegung der Schriften mit dunklen Folien schaftt hier Abhilfe.

Die Beleuchtung ist auch von Bedeutung. Durch zu geringe oder zu starke Beleuchtung ist die Information für das menschliche Auge oftmals nicht wahrnehmbar. Zu geringe Beleuchtung liegt beispielsweise bei Schattenbildung vor, zu starke Beleuchtung kann zu Blendung durch Reflexionen des Lichts führen. Letzteres kann auch durch direkte Sonneneinstrahlung geschehen.

Auf Informationsträgern, die Abdeckungen oder Sichtscheiben aufweisen – z.B. Aushanginformationskästen mit Glas- oder Plexiglasscheiben - können ebenfalls unerwünschte Reflexionen entstehen. Diese sind durch entspiegelte Materialien zu umgehen. Der Kontrast an Sichtscheiben von Automaten sollte einstellbar sein. Der Abstand zur Glasfläche sollte max. 1 cm betragen.
Trotz Sonneneinstrahlung werden Kontraste nicht beeinträchtigt, wenn die Oberfläche mattiert ist.

Für wichtige Informationen sollte grundsätzlich eine Leseentfernung von 30 cm zu Grunde gelegt werden.

Grundsätzlich sind Aushanginformationen mit Orientierungs- oder Entscheidungsfunktion selbst hinreichend zu beleuchten, um Kontraste wahrnehmen zu können und bei Annäherung an die Information keine Schattenbildung zu verursachen. Eine Beleuchtung ist entweder von unten, von oben oder von hinten vorzusehen.
Je größer die Lichtmenge ist mit der der Text angestrahlt wird, desto kleiner kann die Schrift sein. Gleiches gilt umgekehrt.
Es sind nur Schriftarten ohne Serifen (Helvetica, Arial, …) zu verwenden. Die Schrift sollte halbfett oder besser fett sein. Kursivschrift ist nicht barrierefrei.

Für Fahrgastinformationen die eine beliebige Annährung erlauben, ist eine Schriftgröße von 1,3 cm für Großbuchstaben und 1 cm für Kleinbuchstaben zu verwenden.

Spiegelungen sind immer zu vermeiden!

8. Informationen durch hinterleuchtete oder selbstleuchtende Anzeigen
Der Kontrast muss bei diesen Anzeigen die üblichen Vorgaben von 0,7, beziehungsweise 0,8 bei Schwarz-Weiß-Darstellungen, – in der ungünstigeren Bedingung – erreichen.

Bei Wechselanzeigen wie Fahrgastinformationen werden zunehmend elektronische Anzeigen verwendet. Eine Vergleichsstudie zur Lesbarkeit dynamischer Informationsanzeigen (Lang et al., 2004) ergab unter anderem, dass LCD-Anzeigen generell als kontrastreicher als LED-Anzeigen wahrgenommen werden, insbesondere bei seitlicher Betrachtung, was den häufigsten Anwendungsfall darstellen dürfte.

Laufschriften in elektronischen Anzeigen sind generell, auch bei hinreichenden Kontrasten, zu vermeiden.

Hinterleuchtete, selbstleuchtende Flächen haben in der Dunkelheit guten Kontrast, der um so geringer ausfällt, je heller es wird.

Allgemeine Bedeutung der Farben:
ROT = Gefahr
GRÜN = Sicherheit
GELB = Warnfarbe