Geistige und psychische Barrierefreiheit
bei Bussen und Bahnen
Bisher lag der Schwerpunkt bei den körperbehinderten, den älteren und kleinwüchsigen Menschen sowie den Blinden und Sehbehinderten.
Für den Abbau der Barrieren der geistig und psychisch behinderten Menschen gibt es wenige Lösungsansätze.
Auch wir von der Verkehrs-AG stehen erst am Anfang unserer Überlegungen.
Eine geistige oder psychische Barriere kann auch bei Fahrgästen vorliegen, ohne dass diese eine Behinderung haben.
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Geistige und psychische Barrieren an Haltestellen und Stationen:
• dunkle oder schlecht beleuchtete Haltestellen, Tunnelstationen und Fußgängertunnel
• verwinkelte Tunnelstationen oder Zugänge
• zu schmale Verbindungsgänge
• zu schmale Bahnsteige
• fehlende, unübersichtliche, nicht verständliche oder nicht aktualisierte Piktogramme
• fehlende, unübersichtliche, nicht verständliche oder nicht aktualisierte Liniennetzpläne
• fehlende, unübersichtliche, nicht verständliche oder nicht aktualisierte Aushangfahrpläne
• fehlende, unübersichtliche, nicht verständliche oder nicht aktualisierte Beschilderungen
• fehlerhafte, unübersichtliche oder nicht verständliche dynamische Fahrgastinformationen (elektronische oder computerbetriebene Informationsanzeigen an Haltestellen)
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Geistige und psychische Barrieren bei Fahrzeugen und Linienbezeichnungen:
• überfüllte Fahrzeuge
• nicht eindeutige oder missverständliche Linienbezeichnungen,
(z.B. die Unterscheidung zwischen der Stadtbahnlinie 1 und der
S-Bahn-Linie S1
• durchgestrichene Zahlen als Linienbezeichnung
• wechselnde Liniennummern während der Fahrt
(in Hannover z.B. bei der Stadtbahn 2/8; bei der Buslinie 121/128; bei der S-Bahnlinie der DB S4/S21)
• unterschiedliche oder nicht angezeigte Linienbezeichnungen innerhalb eines Fahrzeugs
• so genannte „Ringlinien“, oder genauer gesagt, ring-ähnliche Linien, die während einer Fahrt zweimal die gleiche Haltestelle oder zweimal den gleichen Bahnhof bedienen
(in Hannover z.B. die Buslinie 100/200 die nicht im Kreis fährt. Sie endet als Linie 100 am „August-Hohlweg-Platz“ und fährt als Linie 200 denselben Weg zurück.)
• zu viele abwechselnde (mehr als zwei) Endpunkte einer Linie
(in Hannover z.B. die Buslinie 133 Pappelwiese, entweder bis Hinrichsring oder Vier Grenzen oder Melanchtonstraße.
• zeitlich begrenzter Einsatz von Linien: Verstärkerlinien, Ergänzungslinien und Schulbuslinien, die eine fahrplanmäßig zugeordnete Liniennummer haben aber nicht oder nicht ausreichend als zeitlich begrenzte Verkehre ersichtlich sind
(in Hannover z.B. die Stadtbahnlinie 17. Sie endet gegen 21 Uhr. Ooder die Stadtbahnlinie mit der durchgestrichenen 10, die nur Mo-Fr morgens gegen 7:30uhr und Sa-So früh morgens im Nacht-Sternverkehr fährt.)
• regulär verkehrende Linien, die bestimmte Streckenabschnitte nur zeitlich begrenzt bedienen
(in Hannover z.B. die Buslinien 124 nach Laatzen/Ulmer Straße oder Linie 135 nach „Stadtfriedhof Lahe Haupteingang“. Bei den Abweichungen sollte man beachten, dass nicht alle Linien zu jeder Zeit gleich stark nachgefragt sind und dass teilweise einfach ein Mehrangebot gebraucht wird, das zu anderen Zeiten ein erhebliches Überangebot darstellt. Hierdurch werden vor allem Kosten verursacht. Es sollte ein geeignetenr Kompromiss gefunden werden, so dass das Angebot einfach kommunizierbar und auch für Laien einfach nachvollziehbar ist.
• fest zugeordnete Veranstaltungslinien, die nicht oder nicht ausreichend als solche ersichtlich sind
• fest zugeordnete Linien, die Ziele anzeigen und ansteuern, die nicht im Fahrplan und auch nicht im Liniennetzplan als Endpunkt verzeichnet sind.
• Abkuppeln eines hinteren Wagens bei Schienenfahrzeugen
(in Hannover z.B. die Stadtbahnlinie 3 an der Noltemeyerbrücke)
• Flügelverkehre (Y-Verkehre) bei Schienenfahrzeugen: Der vordere Zugteil steuert ein anderes Ziel an als der hintere Zugteil.