Neun zusätzliche S-Bahn- Fahrzeuge
        zum Fahrplan 2014

Die  neuen Fahrzeuge haben an allen Türen feste Trittstufen!  

Zum Fahrplanwechsel 2014/2015 werden im S-Bahn-Netz der Region Hannover neun weitere Wagen eingesetzt. Vergleichbar mit den Fahrzeugen der „Regional-Bahn“, die heute nach Wolfsburg fährt.

Diese Wagen werden im gesamten S-Bahn-Netz eingesetzt!

Eine Begrenzung auf bestimmte S-Bahnlinien oder Expresslinien ist nach den Aussagen der DB Regio, der Landesnah-verkehrsgesellschaft und der Region Hannover nicht möglich!

Das wird dazu führen, dass behinderte Menschen im Rollstuhl und mit Rollator sowie blinde und sehbehinderte Menschen nicht mehr alleine und selbstständig in diese Züge gelangen und Hilfe von dem Triebfahrzeugführer benötigen.

Die selbständige, barrierefreie Nutzung wird zum Lotteriespiel.
Es gibt im S-Bahn-Netz der Region Hannover
keine Verlässlichkeit mehr!

Warum werden mehr S-Bahnfahrzeuge benötigt?
Weil immer mehr Fahrgäste das sehr gute Angebot im S-Bahnnetz der Region Hannover annehmen und somit eine Ausweitung der Kapazitäten erforderlich ist. Es wird 
in der Woche, montags bis freitags in den Spitzenzeiten am Morgen und am Nachmittag, eine Angebotsausweitung auf den Strecken Hannover – Barsinghausen und Hannover – Hameln durch den Einsatz von Expresszügen geben.
Außerdem sind in den Verkehrsspitzenzeiten nachfrageorientierte Langzüge auf den Linien S1 (Minden – Hannover – Haste) und S2 (Nienburg – Hannover – Haste) geplant.
Diese Ausweitung und Verbesserung des Angebotes wird nicht in Frage gestellt.

Die Türen

Es entsteht je nach Bahnsteig des Bahnhofes ein Loch von einer Tiefe von 60 cm über die gesamte Türbreite. Dies bedeutet eine erhöhte Unfallgefahr für alle Fahrgäste.

Für blinde und sehbehinderte Menschen stellt die
vorhandene Lücke eine erhebliche Gefahrensituation dar.

In der Regel betritt man die unterste Stufe nur mit einem Bein. Das bedeutet, dass man automatisch für eine kurze Zeit, in dem man das andere Bein auf die nächste Stufe setzt, den Körper in eine Schräglage versetzt. Weiterhin ist das zunächst erforderliche Herabsteigen in eine Lücke eine ungewohnte Situation.

Die DB Regio Nord hat die „neuen, alten“ Wagen mittlerweile etwas gekennzeichnet. Die Türen mit den Stufen haben oberhalb der Türen einen gelb-orangenen Streifen. Weiterhin gibt es Innen eine gelb-orangene Markierung an den Türsäulen, an den obersten Trittstufenkanten und an den untersten Trittstufen. Zusätzlich sind außen an den Türen Piktogramme – Stolpergefahr durch Stufen - in „Briefmarkengröße“ angebracht.

Der Einstieg für Menschen im Rollstuhl und mit Rollatoren ist an der ersten Tür vorgesehen.
Hier besteht der direkte Kontakt zum Triebwagenzugführer. Dieser leistet dann die benötigte Hilfestellung.
An der ersten und der letzten Tür eines jeden Wagens sind Hublifte angebracht. Im S-Bahn Bereich der Region Hannover und an Bahnsteigen mit einer Höhe von 76 cm wird der Hublift als eine Art Rampe ausgefahren, der die Lücke von 60 cm überbrückt.

Die Hublifte können nur von den Triebwagenzugführern betrieben werden. Nur sie haben die dafür erforderlichen Schlüssel. Das Bahnpersonal, das Hilfestellung auf den größeren Bahnhöfen anbietet, hat keine Schlüssel zum Bedienen der Lifte.

Die weiteren Türen sind für diese Fahrgäste nicht nutzbar.

Die selbständige Nutzung ist für Menschen im Rollstuhl
und mit Rollatoren sowie mit Kinderwagen nicht mehr möglich.

Innerhalb der Fahrzeuge

Am einen Wagenende gibt es zwischen der ersten und zweiten Tür die barrierefreie Toilette und ein kleines Mehrzweckabteil, und am anderen Wagenende zwischen der vorletzten und letzten Tür einen weiteren, großen Mehrzweckbereich.

Die Koppelung der Züge erfolgt eher zufällig. Hierfür gibt es keine Gesetzmäßigkeit.
Wenn die erste Tür in den Bereich mit der Toilette führt, muss der Fahrgast im Rollstuhl immer den sehr beengten Gang seitlich der Toilette zum Mehrzweckabteil benutzen. Hier sitzende Fahrgäste müssen während der Zeit des Ein- und Ausstieges nicht nur aufstehen, sondern sie müssen diesen Bereich auch komplett verlassen.
Die zweite Tür, die direkt in das Mehrzweckabteil führt, ist nicht nutzbar, weil es hier keinen Hublift gibt.

Die eigenständige Entscheidung,
welchen Bereich die Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator nutzen möchten, ist nicht mehr möglich.

Führt die erste Tür des Wagens in das größere Mehrzweckabteil, dann ist die Benutzung der Toilette am Wagenende nicht mehr möglich. Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Triebwagenzugführer den Fahrgast im Rollstuhl, der die Toilette benötigt, vom Zuganfang bis zum Wagenende, bis zur Einstiegstür mit Toilettennutzung, begleitet.

Außerdem wird der Bewegungsraum vor der barrierefreien Toilette durch die angebrachten Hublifte und die herabführenden Trittstufen stark eingeschränkt.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn das kleine Mehrzweckabteil auch von Fahrgästen mit Fahrrädern genutzt wird

.

Unser Vorschlag

Von den nicht barrierefreien Wagen werden acht auf den Linien S6 und S51 eingesetzt.

Expresslinie S-Bahnlinie S6: - Kurvenzug - Hannover – Burgdorf – Celle benötigt 2 Vollzüge mit insgesamt 4 Wagen.

Expresslinie S-Bahnlinie S51: – Hannover – Springe – Hameln benötigt 2 Vollzüge mit insgesamt 4 Wagen.

Beide Linien sind eher ein "schnelles Produkt", also eher ein Regional-Express (vergleichbar mit R9 Hannover - Wolfsburg).

Begründung: Die neu hinzugekommenen Wagen, die keinen barrierefreien Einstieg bieten, sind so einzusetzen, dass das heute vorhandene Maß an Barrierefreiheit nicht unterboten wird.

Auf welchen Linien sollten die neu hinzugekommenen Wagen eingesetzt werden, so dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ein verlässliches Mobilitäts-Angebot vorfinden, welches einfach kommunizierbar und leicht merkbar ist und welches alle Haltestellen des S-Bahnnetzes umfasst, die heute auch barrierefrei erreichbar sind?
Man kann die Linien danach unterscheiden, ob sie eine Erschließungsfunktion haben oder nicht. Die meisten Linien haben eine Erschließungsfunktion, nämlich alle die Linien, die Haltestellen exklusive bedienen.

Beispiel: Die Linie S3 bedient die Haltestellen Sehnde, Algermissen und Harsum allein. Also wären nicht barrierefreie Wagen auf der Linie S3 nicht akzeptabel. So betrachtet fallen 2 Linien auf, die keine Haltestelle exklusiv bedienen, nämlich die heute vorhandene Linie S6 und die zukünftige Linie S51. Alle Haltestellen dieser Linien werden auch von der Linie S7 bzw S5 bedient. Auf den Linien S6 und S51 könnten nicht barrierefreie Wagen eingesetzt werden, solange die Linien S7 und S5 verlässlich mit barrierefreien Wagen fahren. Das Angebot barrierefreier Wagen auf allen Linien außer S6 und R5 wäre einfach kommunizierbar und leicht merkbar, ohne dass irgendeine Haltestelle nicht mehr barrierefrei erreichbar wäre.