Stand: Juli 2020
Ein On Demand Angebot ist eine Ergänzung zu den täglichen Buslinien und soll den ÖPNV attraktiver machen. Bestehenden Busverbindungen zu streichen, führt dazu, dass der Qualitätsstandard für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sinkt.
Die Busse der Verkehrsunternehmen regiobus und ÜSTRA haben
heute z.B. durch zwei Mehrzweckbereiche einen hohen Standard in der
Barrierefreiheit.
Auf die Streichung vorhandener Busverbindungen ist zu verzichten.
In der Ausschreibung muss klar formuliert sein, dass das ausgesuchte Unternehmen dann die gesamte Leistung im Fahrbetrieb und der Disposition eigenständig erbringen muss. Das ausgesuchte Unternehmen darf den Betrieb nicht auf Subunternehmer übertragen, weil hierdurch, wie aus dem Busbereich bekannt ist, Qualitätsverluste entstehen.
Damit eine inklusive Mobilität bei den neuen Angeboten entsteht, müssen folgende Kriterien von der Region Hannover in das Lastenheft zur Ausschreibung mit aufgenommen werden:
Fahrzeug:
Ø Alle
Fahrzeuge müssen so ausgerüstet sein, dass sie Fahrgäste im Elektrorollstuhl
befördern können.
Barrierefrei sind der Mercedes Sprinter City 45, der City I auf
der Basis des VW T6 und vergleichbare Fahrzeuge.
Die Niederflurplattform bietet einen Rollstuhlplatz und durch die seitliche
Klapprampe am Fahrzeug ist dieser Bereich selbständig zu befahren. Optional
durch die Ausstattung mit Schnellwechselsitzen sind insgesamt bis zu 13 Sitzplätze
möglich.
Ø Wenn
für den Shuttleservice ein anderes Fahrzeugmodell gewählt wird, ist die
Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet.
ØEs muss ein Fahrzeugmodell in der Langversion
(mindestens 6,40m) mit Hochdach eingesetzt werden wie z.B. der
Mercedes-Sprinter oder der VW-LT, damit genügend Platz für Blinden- und
Assistenzhunde, die in direkter Nähe zum Fahrgast - auch im Rollstuhl - sicher
platziert werden müssen, vorhanden ist.
Ø
Der Innenraum der Fahrzeuge muss eine schnelle
und flexible Gestaltung mit Einzelsitzen, Rollstühlen, usw. gewährleisten.
Ø
Für den Einstieg mit Rollstuhl wird bei diesen
Fahrzeugklassen In der Regel der Heckeinstieg gewählt. Hier ist als Einstiegshilfe
eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe für Rollstühle, wie z.B. der
Rollstuhlschwenklift zu wählen, bei dem die Liftplattform vom Bürgersteig aus
befahren werden kann.
Ø
An das Heck des Fahrzeugs angelegte Metallschienen,
Anlegerampen werden als weniger sicheres Provisorium abgelehnt, weil sie nicht
der Barrierefreiheit
entsprechen.
Ø Zur Befestigung von Rollstühlen im Fahrzeug ist die M-Serie der Fa. Q´STRAINT für Kleinbusse, Schulbusse und die öffentlichen Verkehrsmittel besonders gut geeignet.
Ø Die vollständige Barrierefreiheit erfordert bei den Fahrzeugen weiterhin:
o Automatische, vom Fahrersitz zu bedienende Seitentür.
o Eine ausfahrbare Trittstufe an der Seitentür, die kontrastreich markiert ist.
o Einen höhen- und längsverstellbaren Sitz, bei dem eine ausklappbare Fußstütze am Vordersitz angebracht ist.
o Einen Sitz, der im Fußraum genügend Platz für einen mitgeführten Blindenhund bietet, so dass dieser sicher platziert werden kann.
o Eine ausreichende Stellfläche für Fahrgäste im Rollstuhl damit ein mitgeführter Assistenzhund in direkter Nähe zum Rollstuhl platziert werden kann.
o Analoge Anzeigen über Bildschirm und Ansagen im Fahrzeug bei Erreichen der Zielhaltestelle
Buchung:
Ø Die Buchung muss
o über eine App
o über Internet
o über Telefon
möglich sein.
App:
Ø Barrierefreiheit für die App bedeutet u.a.:
o
Die Informationen und Anwendungen sind nach der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 bereitzustellen.
Die App muss für sehbehinderte und blinde Menschen dynamische Schriftgrößen
bieten und mit einer Sprachführung (Voice Over für IOS; Talkback für Android)
mit angepassten Sprachtempo und angepassten Tonhöhen ausgestattet sein.
o Komplexere Sachverhalte wie z.B. Kleingruppen, mehrere Fahrgäste im Rollstuhl und dergleichen müssen mit nur einer Buchung möglich sein. Die weitverbreitete Buchungsstückelung bei On-Demand-Verkehren, bei der eine Buchung nur für höchsten 6 -8 Personen möglich ist, muss vermieden werden.
o Die App muss für die Nutzer Voreinstellungen für besondere Sachverhalte wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Wertmarke, Begleitperson, Blinden-/ Assistenzhund usw. vorhalten.
o
Zum Auffinden der virtuellen Haltestelle muss es
eine Wegbeschreibung mit entsprechender Navigation einschl. Sprachausgabe
geben.
Bezahlung:
Ø Die Bezahlung muss
o über die App
§ auch mit paypal Account
§ und Lastschriftverfahren
o über Vorverkauf, bei dem ein Fahrgeldguthaben erworben und auf die App geladen werden kann
möglich sein.
Anschlusssicherheit, aktuelle Hinweise, Verfügbarkeit und Haltepunkte
Ø
Die Anschlusssicherheit an ein anderes
Verkehrsmittel wie z.B. Linienbus, S-Bahn, usw. muss über die App
sichergestellt werden. Hier muss die Datenverarbeitung des Anbieters evtl.
Baustellen, Staus, längere Wegezeiten am Bahnhof, konkrete Zugabfahrten usw. mit
berücksichtigen.
Ø
Eine Handy- / Smartphone-Nutzung ist Pflicht,
damit hierüber der Kontakt bei Verspätungen, Störungen, Abweichungen usw.
gehalten werden kann.
Ø Die Wartezeit bis zum Fahrtantritt (in der Regel ca. 15 Minuten) ist auch für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Fahrgäste maßgebend.
Ø
Bei der Vielzahl von virtuellen Haltestellen
muss für Fahrgäste mit Behinderungen die Tür-zu-Tür Beförderung angeboten
werden.
Ø Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste muss das On Demand Angebot jederzeit zur Verfügung stehen, wenn folgende Fallkonstellationen vorliegen:
o als Zubringer zu Ersatzhaltestellen bei Nichtnutzung der üblichen, regulären Haltestelle / Bahnhof durch Baumaßnahmen;
o als zusätzliches Angebot bei Auslastung der Stellplätze im fahrplanmäßigen Linienverkehr, wenn die nächste Fahrtmöglichkeit nach Fahrplan erst nach der üblichen Wartezeit für den Shuttleservice liegt.