Der barrierefreie Zugang und die barrierefreie Nutzung
dienen allen Fahrgästen.
Die S-Bahn ist ein Nahverkehrsmittel, mit der man hier in der Region schnell die Landeshauptstadt erreicht, um schnell von einer Stadt zur anderen zu kommen und sie hat zum Teil eine Zubringerfunktion an andere Verkehrsmittel.
Eine Fahrt dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten; imExtremfall von Hannover/Flughafen nach Paderborn 130 Minuten.
Aus dieser Sicht müssen die S-Bahn-Fahrzeuge keinen Standard eines Reise- /Fernreisezuges haben.

Fahrzeugkriterien:
Hinsichtlich der Barrierefreiheit, sollten es einstöckige Fahrzeuge sein.
Die Spurweite von 1,435 m ist durch die vorhandenen Gleise vorgegeben.
Die Breite der Fahrzeuge könnte bei einer Neukonstruktion durchaus zwischen 3,00 bis 3,18 m liegen. Damit wäre gewährleistet, dass die Eisenbahnfahrzeuge an den Bahnsteigen ungehindert durchfahren können, weil auf Strecken mit Güterverkehr beim Lichtraumprofil noch ein Spielraum von ≥ 0,05 m verbleiben.
Sollte es einige, wenige Strecken geben, auf denen keine Güterzüge fahren und die Bahnsteige bisher zu dicht an die Fahrzeuge heranreichen, müsste dies in den Einzelfällen geändert werden.
Breitere S-Bahn-Wagen würden den Spalt beim Ein- und Ausstieg vermindern, mehr Platz für Fahrgäste bieten und eine bessere Bewegungsfreiheit innerhalb der Fahrzeuge gewährleisten.
Die Türanzahl bei den Einzelwagen sollte bei der neuen Generation dem heutigen Standard entsprechen.

Fahrziel-Anzeigen

Front- und Heckanzeige sowie Anzeigen beidseitig an den Wagen

Gut lesbare Liniennummer und Fahrziel. Dies wird erreicht, durch kontrastreiche Farbwahl und Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen. Die Schrift sollte in Klein- und Großbuchstaben, fett und ohne Serifen dargestellt werden. Die Größe der Buchstaben sollte so gewählt werden, dass sie auch aus der Entfernung gut lesbar ist. Haben Teile eines Zuges unterschiedliche Ziele, so sollten die Ziele der Zugteile erkennbar sein. Via-Stationen sollten spätestens bei Erreichen der Via-Station auf der Zielanzeige gelöscht werden.


Einstiegsbereich

Die Türbereiche sollten Außen kontrastreich gestaltet werden. Auch bei Werbeaufdrucken. Großflächige, von außen erkennbare, Markierungen der Mehrzweckbereiche.


Spaltüberbrückung
Außentüren
Schiebetritt / Spaltüberbrückung an allen Türen Der Schiebetritt muss sich an die Bahnsteiggegebenheiten anpassen und deshalb mit einem Ultraschallsensor ausgestattet sein. Dieser misst den Abstand zur Bahnsteigkante und automatisch wird der jeweiligen Spalt überbrückt Der Schiebetritt muss mindestens 20 cm überbrücken. Bei größerem Spalt an einzelnen Stationen sollte eine mobile Klapprampe bereit gehalten werden.
 

Doppeltüren mit einer lichten Breite von 1,30 m.
Keine Einschränkung im Türbereich durch Mittelstangen, Ein- uns Aufbauten und Ähnliches. Türöffnungstaster in einer Höhe von 0,85 – 1,00 m über dem Bahnsteig. Die Taster sollten eine Mindestgröße von 0,05 x 0,05 m haben, kontrastreich gestaltet sein und eine optische und akustische Rückmeldefunktion haben.


An den Türen mit Zugang zu den Rollstuhlstellplätzen sind zusätzliche Anforderungstaster anzubringen, die eine benötigte Hilfestellung anfordert. Hinter den Außentüren, im Innenbereich, sollte eine Rangierfläche von 1,50 x 1,50 vorhanden sein. Bei gegenüberliegenden Türen kann sich die Fläche überlagern.

Identische Türen an allen Fahrzeugen. Akustische und optische Warnung während des Schließvorgangs. Türöffnungszeiten ??? Einhaltung des 2-Sinne-Prinzips: optische und akustische Informationen


Rollstuhlplätze
Mindestens zwei Mehrzweckbereiche, wobei die Fahrräder auf einen Bereich begrenzt sind. Wechselsprechanlage, zusätzlich zur Sprechstelle im Türbereich, zwecks Kontaktaufnahme zum Fahrzeugführer, um z.B. Hilfe anzufordern. Plätze für Gehbehinderte mit Rollator und Plätze für Kinderwagen Klappsitze im Mehrzweckbereich. Die Mehrzweckbereiche sollten ohne Innentür erreichbar sein.

Lichte Breite
von Räumen, Gängen und Engstellen, die zu den Rollstuhlfahrerplätzen oder zur rollstuhlgerechten Toilette führen: min 0,90 m.

Plätze für blinde Menschen
Sitzplätze mit ausreichendem Raum unter den Sitzen für Blindenführhunde / Begleithunde. Kennzeichnung dieser Sitze mit entsprechendem Piktogramm.
Kennzeichnung von Abteil- und Innentüren mit Aufmerksamkeitsfeldern über die gesamte Gangbreite und einer Tiefe von 0,60 m vor und hinter allen Türen; optische und taktile Kennzeichnung mittels Bodenbelagwechsels.

Plätze für hörbehinderte Menschen
Ausstattung mit 3,5 mm Klinkenbuchse zum Anschluss persönlicher Hörhilfen. Schwerhörigenabteil / -bereich in unmittelbarer Nähe des Dienstabteils mit Nachhall- und störgeräuschreduzierende Ausstattung zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit. Kennzeichnung dieses Bereiches mit Piktogramm. Allgemein Bereitstellung von Steckdosen für elektronische Hilfsmittel. 


Innentüren
Das Öffnen sollte automatisch oder halbautomatisch erfolgen. Das Schließen automatisch. Bestehen mehr als 75 % der Oberfläche einer Tür aus einem transparenten Werkstoff, so ist die Tür für sehbehinderte Menschen kenntlich zu machen.

Informationen im Innenbereich 
Alle Fahrgastinformationen und Gefahrenmeldungen sind nach dem 2-Sinne-Prinzip zu gestalten und in „leichter Sprache“ zu verfassen.

Dynamische Innenanzeigen
Gut lesbare Liniennummer, Fahrziel und vor dem nächsten Halt den Namen des Haltepunktes und Hinweis auf die Ausstiegsseite mittels Pfeil. Dies wird erreicht, durch kontrastreiche Farbwahl und Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen. Die Schrift sollte in Klein- und Großbuchstaben, fett und ohne Serifen dargestellt werden. Die Größe der Buchstaben sollte so gewählt werden, dass sie von jedem Sitz- und Stehplatz aus gut lesbar ist.
Ausreichend bemessene Anzeigedauer. Bei Wechselanzeigen ≥1 Sek. pro 6 Zeichen.
Vermeidung von Laufschriften.
Alle Informationen zeitnah auch durch akustische Ansagen. Geeignete Lautstärke gleichmäßig über den gesamten Fahrgastbereich. Durchsagen in verständlicher Form und nicht computergeneriert.

Bei gedruckten Aushängen hinter transparenten Abdeckungen muss die Information unmittelbar (max. 10 mm) hinter der äußeren Abdeckung liegen. Die vorzusehende Schriftgröße ist unter Berücksichtigung von Informationszweck, Sehwinkel und Abstand zu gestalten, hierfür ist DIN 32975 anzuwenden.

Barrierefreie Toilette
Nutzbare lichte Türbreite: min. 0,90 m. Eine Reduzierung der lichten Breite der WC-Tür auf min. 0,80 m ist möglich, wenn vor der WC-Tür eine Bewegungsfläche mit min. 1.500 mm x 1.500 mm vorhanden ist.

Anordnungshöhe der inneren und äußeren Bedienelemente zur Türbetätigung und Verriegelung : 0,85 m.

Der Türschließmechanismus muss einfach verständlich sein. Beim Einsatz von Tastern zur Bedienung der Toilettentür müssen diese leichtgängig, erhaben ausgeführt, bezüglich ihrer Funktion taktil erfassbar und gut erkennbar sein. Die Betätigung des Tasters der Türverriegelung muss durch einen merklichen mechanischen „Klick“ und einer optischen Signalisierung bestätigt werden.

Innere Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Durchmesser. Bereiche, die eine Unterfahrbarkeit in Höhe von ≥ 0,67m gewährleisten, können in diesen Radius mit einbezogen werden.

Bewegungsfläche von 0,80 Breite x 0,70m Tiefe auf mindestens einer Seite des WC-Beckens zum seitlichen Heranfahren. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.

Höhe des heruntergeklappten Toilettensitzes zwischen 0,46 m und 0,48 m. Anlehnmöglichkeit im Abstand von 0,50 - 0,55 m von der Toilettenvorderkante.

Am WC-Becken sind beidseitig horizontale, 0,15 m über die WC-Beckenvorderkante hinausragende Haltegriffe vorzusehen. Der Abstand zwischen beiden Haltegriffen muss 0,60 bis 0,70 m betragen. Um die seitliche Zugänglichkeit zum WC-Becken zu gewährleisten, müssen die Haltegriffe hier klappbar sein und in der waagrechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren.

Toilettenpapierhalter in der Nähe des WC-Beckens, im vorderen Greifbereich des Sitzenden.

Anordnung der Spültaster gut erreichbar im Greifbereich einer auf dem WC sitzenden Person in Höhe von 0,85 m bis 1,05 m.

Die Höhe des Waschbeckens (Oberkante) darf 0,85 m nicht überschreiten. Die Unterfahrbarkeit des Waschbeckens (Kniefreiheit) muss mindestens bis zu einer Höhe von 0,64 m und mindestens in einer Tiefe von 0,30 m gegeben sein.

Seifenspender, Papierhandtuch-Spender oder Handtrockner usw. sind in einer Bedienhöhe von 0,85 – 1,05 m anzubringen.

Das Türblatt soll sich von den angrenzenden Wänden farblich kontrastierend abheben.

Innenwände sollten eine mattierte Oberfläche erhalten und sich farblich vom Fußboden abheben.

Fußböden müssen sich von Einbauten farblich kontrastierend abheben. Zusätzlicher Spültaster für Blinde logisch auffindbar hinter dem WC.

Alle Bedienelemente, einschließlich der Spülvorrichtung, müssen hinsichtlich Farbe oder Farbton in Kontrast zum Hintergrund stehen

Die Notrufeinrichtung muss von einer auf dem WC sitzenden Person erreichbar sein: Anordnungshöhe der oberen Notrufeinrichtung: ca. 0,85 m. Die untere Notrufeinrichtung muss von einer am Boden liegender Person erreichbar sein. Anordnungshöhe der unteren Notrufeinrichtung: mit Oberkante in maximal 0,40 m über Fußboden.

Waschbecken mit Einhandhebel-Armatur mit Temperaturbegrenzer auf 45°C. Ausstattung mit Einhand-Seifenspendern.
Der Seifenspender sollte über dem Waschbecken liegen, damit keine Seife auf den Fußboden tropfen kann.
Anordnung des Papierhandtuchhalters über dem Abfallbehälter.

Abfallbehälter selbstschließend und mit einer Hand bedienbar.

Tastenoberfläche 3 mm hervorstehend. Einsatz von Drucktasten (keine Sensortasten) zur taktilen Wahrnehmung ohne Auslösung der Funktion.

Beschriftung der Bedienelemente oberhalb des Bedienelements.  

Ausstieg
Türöffnungstaster / Ausstiegstür in einer Höhe von 0,85 – 1,00 m über dem Fahrzeugboden.

An den Türen mit Zugang zu den Rollstuhlstellplätzen sind sowohl innen als auch außen zusätzliche Anforderungstaster anzubringen. Mit beiden Tastern muss die Tür geöffnet werden können. Der Anforderungstaster informiert den Fahrzeugführer zusätzlich, dass Hilfestellung für einen mobilitätseingeschränkten Kunden notwendig ist.