Planfeststellung Hochbahnsteig Raschplatz

Beschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 11.12.2015

Mittelhochbahnsteig in Mittellage der Straße, zwischen Rundestraße und Hamburger Allee

Breite: 4,00 m Länge: 45,0 m Bahnsteighöhe 0,82 m
Angefahren von Zwei-Wagen-Züge vom Typ TW 2000/3000 Beidseitige Rampenabgänge

Der Bahnsteig wird am westlichen und östlichen Ende über barrierefreie Rampen erreichbar sein.

Der Bahnsteig wird mit taktilen Leitsystemen für Sehbehinderte und mit Lautsprechern ausgestattet.

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Haltestelle mit Wetterschutzdächern, Sitzmöglichkeiten, einem WC, Notruf-/Infosäulen, Fahrkartenautomaten und dynamischen Fahrgastinformationen (Zugzielanzeiger mit Uhr) ausgestattet.

Die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige für Sehbehinderte ist durch eine sehbehindertengerechte Ausrüstung der Lichtsignalanlagen sicherzustellen.

Die Bordsteine sind abzusenken, um eine barrierefreie Querung der Gleisanlage und der Straße zu ermöglichen. Weiterhin werden signalisierte Überwege mit taktilen Leitsystemen am südlichen Bahnsteigende zur Querung der Rundestraße Richtung ZOB und Hauptbahnhof und am nördlichen Bahnsteigende zur Querung der Hamburger Allee errichtet.

Vor dem Gebäude Raschplatz 5, welches sich in unmittelbarer Nähe des nördlichen Bahnsteiges befindet, sollen ein zusätzlicher Aufzug sowie eine feste Treppe die Straßenebene mit der darunter liegenden Verteilerebene verbinden.
Nach derzeitigen Überlegungen sollen diese Zugänge aus Kostengründen gestrichen werden. Etwa 10 m weiter befinden sich ein Aufzug und ein Treppenabgang, die allerdings schon älter sind.

Am Mittelhochbahnsteig wird das Gleis als besonderer Bahnkörper gebaut. Im Bereich des Knotenpunktes Lister Meile/Rundestraße schließt die doppelte Gleisverbindung als vorgelagerte Kehranlage an. Bis zum Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Straße/Lister Meile/Schillerstraße werden die Stadtbahngleise zukünftig für Autos überfahrbar sein

Am Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Straße/Lister Meile/Schillerstraße werden signalisierte Überwege mit taktilen Leitsystemen errichtet.

RegioBus Haltestellen
Die Beachtung der barrierefreien Gestaltung der Bushaltepositionen gemäß dem Standard der Region Hannover hat die Vorhabenträgerin im Rahmen des räumlich möglichen zugesagt. Ebenso sagt sie zu, die Anlagen zur Hinführung zum vorderen Buseinstieg mit Führungselementen gemäß DIN 32983 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum – auszustatten. Die Region erachtet die Aufstellung von Buswartehallen an den Einstiegspositionen – in der Rundestraße - auf Grund des Fahrgastaufkommens als sinnvoll. Bei der Platzierung der Wartehallen sei ein hindernisfreier Bewegungsraum im Bereich der 2. Bustür zu berücksichtigen. Bei der Zuwegung zu den Haltestellen, die Wegebeziehungen zu den Stadtbahnhaltestellen und den Querungshilfen seien zudem Führungselemente vorzusehen.

Die Ausführungsplanung ist rechtzeitig mit dem Fachbereich Verkehr abzustimmen und die Planunterlagen sind rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen.

Durch die vorliegende Planung werden die Umsteigebeziehungen insgesamt verbessert und Mängel in der Netzverknüpfung behoben. Es entstehen kurze, barrierefreie Umsteigewege. Die Umsteigewege zum S-Bahn-, Regional- und Fernverkehr (Hauptbahnhof Gleis 9 bis 14) und zur U-Bahnstation werden überwiegend minimiert, Die Anbindung an den Busverkehr, insbesondere an den ZOB, wird optimiert.

Auch wird die Erreichbarkeit der Fußgängerzone in der Lister Meile verbessert.

Die Details der Straßenraumgestaltung, der Signalplanung, die Gründung des Hochbahnsteiges, die Begrünung, die Gestaltung der Haltestelle einschließlich der Möblierung und die Elemente für die Schaffung der Barrierefreiheit werden im Rahmen der Ausführungsplanung mit den zuständigen Stellen der LHH abgestimmt.

Ausführungsplanung nach dem Planfeststellungsbeschluss
• Wartehäuschen
• Anzahl der Sitzplätze
• Geländer / Gitter / Drängelgitter
• Aufstellen von Lichtsignalanlagen
• Straßenschilder
• Fahrbahnmarkierungen

Die Ausführungsplanung ist rechtzeitig mit dem Fachbereich Verkehr der Region Hannover abzustimmen und die Planunterlagen zur Zustimmung vorzulegen.